Mutter/Vater-Kind Wohnungen Lilli
Stationäres Jugendhilfeangebot nach §19 SGB VIII
2 Plätze für jeweils eine Mutter bzw. einen Vater mit bis zu zwei Kindern
Die jeweiligen Familien werden durch unsere sozialpädagogische Fachberatung intensiv und individuell betreut. Die Wohnungen befinden sich im gleichen Gebäude wie das Beratungsbüro und setzen sich aus zwei modern eingerichteten Zimmern, Küche, Bad und Balkon zusammen. Die Wohnungsgröße beträgt ca. 60qm. Der Garten, der Toberaum wie auch der Spielplatz der Einrichtung können mit genutzt werden.
Wir bieten unter anderem:
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für alle Lebensbereiche. Die Fachberaterinnen der Einrichtung sind kontinuierlicher Ansprechpartner für die Mütter/Väter und Kinder.
Struktur gebende pädagogische Unterstützung zur Bewältigung des täglichen Lebens mit einem Kind
Einleitung von Diagnose der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit in Zusammenarbeit mit fachspezifischen Institutionen für Mutter/Vater und Kind
Begleitung und Unterstützung bei allen notwendigen Fördermaßnahmen sowie Behördengängen
Entlastung der Mutter/des Vaters durch stundenweise oder in Absprache auch einzelne Nachtbetreuung des Kindes/der Kinder
Eine enge Anbindung an die Kleinkindgruppe Moses durch Tag- und Nachtbereitschaft zur Sicherstellung des Kindeswohls
Zur Krisenbewältigung kurzfristige Unterbringung des Kindes in der Einrichtung
Erzieherische Anleitung im Alltag
Unterstützung bei der Organisation des Haushaltes
Unser Ziel:
Ziel unserer Arbeit innerhalb dieses Angebotes ist es, die Mutter/den Vater darin zu unterstützen eine realistische Lebensperspektive für ein Zusammenleben mit dem Kind zu entwickeln. Dabei spielen das Erlernen von alltagspraktischen und erzieherischen Fähigkeiten eine übergeordnete Rolle. Im weiteren Verlauf der Hilfe wollen wir eine schulische oder berufliche Zukunft gemeinsam mit der Mutter/dem Vater erarbeiten und umsetzen. Das Aufbauen oder Erhalten von Sozialkontakten und einem sicherem Netzwerk, um auch nach der Maßnahme ein eigenständiges Leben mit dem Kind führen zu können, rundet unsere Zielsetzung ab.
Voraussetzungen:
Die Mutter/ der Vater verfügt über ein Grundmaß an Selbständigkeit in der Pflege und Versorgung des Kindes und dem Führen eines Haushaltes.
Die Mutter/der Vater muss die Bereitschaft für eine intensiven Zusammenarbeit zeigen.
Eine akute, nicht behandelte psychische Erkrankung oder Suchterkrankung sind Ausschlusskriterien. Eine intensive therapeutische Anbindung müsste in diesen Fällen gegeben sein.